Die Heilpädagogische Tagesstätte (HPT)

1) Rechtliche Voraussetzungen

„... im Mittelpunkt der gemeinsamen Bemühungen des Freistaates Bayern, von Verbänden und Einrichtungs- und Kostenträgern muss das einzelne Kind, der einzelne Jugendliche mit Behinderung stehen  und das Ziel einer optimalen Förderung hin zu größtmöglicher Selbstständigkeit und einer möglichst selbstbestimmten Teilhabe am Leben der Gemeinschaft.“ 1

Die Aufgaben der heilpädagogischen Tagesstätten (HPT) sind unter 2.1. folgendermaßen beschrieben:

„Sie ergänzen und unterstützen die Familienerziehung durch alters- und entwicklungsgemäße Angebote und wirken mit den Schulen zusammen. Sie fördern die Integration von Kindern und Jugendlichen mit  Behinderung in die soziale Umwelt, die möglichst selbstbestimmte Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft und die Fähigkeit zu sinnvoller Eigenbeschäftigung und die Freizeitgestaltung.“ 2

2) Organisation und Personal

Mit dem Mittagessen beginnt für die Schüler und Schülerinnen die Freizeit in der Heilpädagogischen Tagesstätte. An unterrichtsfreien Nachmittagen bleibt besonders viel Spielraum zur individuellen  Tagesgestaltung. Die Tagesstättengruppe entspricht meist der Klasse,  eine enge Abstimmung der heilpädagogischen und schulischen Maßnahmen ist somit gewährleistet. In der Tagesstätte arbeiten Heilpädagoginnen, Erzieherinnen und Kinderpflegerinnen. Sie werden unterstützt von jungen Menschen, die ihren Bundesfreiwilligendienst oder ein Praktikum ableisten.

Die in der Einrichtungen tätigen Therapeutinnen verschiedener Fachrichtungen und ein sozialpädagogischer Fachdienst ergänzen in enger Abstimmung mit dem Team das Angebot für unsere betreuten Kinder und Jugendlichen.

3) Schwerpunkte unserer Arbeit:

Besonders wichtig ist uns die Erweiterung der lebenspraktischen Selbstständigkeit. Dazu bieten sich im Rahmen der sinnvollen Freizeitgestaltung viele Möglichkeiten

Beispiele:

  • Mittagessen: Tisch decken, Umgang mit Besteck, Essensregeln,
  • Hauswirtschaftliche Tätigkeiten: Backen und Kochen kleiner Gerichte, Vorbereitung des Arbeitsplatzes, spülen, abtrocknen, Tisch abwischen, Lesen von Rezepten,
  • Körperhygiene

Die Integration in die soziale Umwelt ist ein weiterer Schwerpunkt unserer Arbeit. Gerne besuchen wir deswegen Feste und Veranstaltungen oder nützen öffentliche Freizeiteinrichtungen. (Bücherei, Kegelbahn, Eisstadion, Gaststätten, Geschäfte usw.)

Im Rahmen der Tagesstättenarbeit  legen wir außerdem viel Wert auf Freiräume zur Entfaltung der individuellen Persönlichkeit.

Es geht um:

  • Aufbau von Freundschaften
  • Entwicklung eines angemessenen Spiel- und Freizeitverhaltens.
  • Partizipationsmöglichkeiten der Kinder und Jugendlichen.

Viele Beschäftigungsmöglichkeiten bieten sich dazu natürlich im Gruppenraum oder im Garten an. Hier können die Kinder und Jugendlichen eigene Wünsche einbringen und selbst eine Auswahl für sich treffen. Auch zwischen gruppenübergreifenden Freizeitangeboten kann gewählt werden.

Je nach Jahreszeit und Interessen der Kinder und Jugendlichen bieten wir selbstverständlich immer wieder besondere Aktionen an.

Feste und Feiern sind ebenso wichtiger Bestandteil unserer Arbeit. Geburtstage, Feste des Jahreskreises wie St. Martin, Nikolaus, Advent, Ostern etc. oder auch Fasching werden mit traditionellen Elementen und Kreativität gefeiert und sorgen für wichtige Gemeinschaftserlebnisse und Freude bei den Kindern und Jugendlichen.

Ein weiterer Höhepunkt des Jahres ist für einige Schüler der Mittelschul- und Berufsschulstufe auch die  gruppenübergreifende Tagesstättenfreizeit in den Pfingstferien. Gemeinschaft erleben, Freundschaften schließen, viel Spaß haben und spannende Ausflüge unternehmen – all dies sind Gründe, weshalb sich die Schüler und Schülerinnen  ganz besonders auf diese Tage freuen.

Für „Daheimgebliebene“ bieten wir in manchen Ferien auch eine Tagesstättenbetreuung an.

Im Rahmen unseres inklusiven Konzeptes ist die Tagesstätte für die Schüler der Partnerklassen geöffnet.

1/2 Bayerische Staatsregierung. Richtlinien für heilpädagogisches Tagesstätten, Heime und sonstige Einrichtungen für Kinder und Jungendliche mit Behinderung. Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit und  Sozialordnung, Familie, Frauen vom 1. August 2009, Az: IV 4/5251/1/09)