MSD - G

Mobiler Sonderpädagogischer Dienst
für den Förderschwerpunkt geistige Entwicklung

Der MSD – G ist ein inklusionsförderndes Angebot im Einzugsgebiet des Förderzentrums. Er bietet Unterstützung für Kinder und Jugendliche mit Förderbedarf geistige Entwicklung an der Regelschule. 

Als Rechtsgrundlage dient das bayerische Erziehungs- und Unterrichtsgesetz, das jeder Schulart die Aufgabe einer sonderpädagogischen Förderung zuweist.

Es ermöglicht allen Schülern den Besuch der allgemeinen Schule. (Bay-EUG Art. 2 und Art.41) Das bedeutet, auch Schüler mit einem Förderbedarf im Bereich geistiger Entwicklung können zwischen ihrer Sprengelschule und dem Förderzentrum mit dem entsprechenden Förderschwerpunkt wählen.

Wird die Regelschule besucht, aber

  • dadurch der Schüler in seiner Entwicklung gefährdet oder
  • die Rechte der Mitglieder der Schulgemeinschaft erheblich beeinträchtigt,

findet nach Bay-EUG Art 41/5 nach Ausschöpfung aller Unterstützungsmöglichkeiten ein Wechsel an die geeignete Förderschule statt.
Der MSD – G ist eine Lehrkraft des Förderzentrums g.E., die die schulische Förderung des Kindes an der Regelschule begleitet.
Dafür sind maximal zwei Unterrichtseinheiten pro Woche vorgesehen, die von der Schulleitung der Regelschule beantragt werden müssen.
Ein Anrecht darauf besteht jedoch nicht.  

Aufgaben des MSD sind:

  • Beratung
  • Förderung
  • Diagnostik
  • Fortbildung
  • Koordination von Eltern, Lehrern und allen Beteiligten.

Die meisten Schüler mit dem Förderschwerpunkt g.E. an der Regelschule werden zusätzlich zum MSD - G durch einen Schulbegleiter unterstützt.